Kosten

Hier sollte ein einleitender Text zur Kostenseite stehen

Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt in der Regel alle Kosten für Ihre Therapie bei uns. Sie benötigen lediglich Ihre Krankenkassenkarte. Wir rechnen direkt mit der Kassenärztlichen Vereinigung ab.

Üblicherweise werden die ersten fünf probatorischen Sitzungen ohne Antrag von den Kostenträgern erstattet. Im Fall der Beihilfe muss die Anerkennung der Beihilfefähigkeit beantragt werden, bevor die Kostenübernahme für die eigentliche Therapie gewährleistet ist. Je nach Kostenträger bzw. Versicherungstarif kann ggf. eine Zuzahlung anfallen.

Bereits vor der ersten Sitzung benötigen Sie eine Kostenübernahme, auch für die Probatorik. Bitte sprechen Sie hierfür zunächst mit Ihrer/Ihrem Hausärztin/-arzt bzw. Truppenärztin/-arzt. Nach der Entscheidung für die Zusammenarbeit beantragen wir das weitere Stundenkontingent.

Wenn Sie die Kosten für Ihre Behandlung selbst übernehmen möchten, rechnen wir direkt mit Ihnen nach GOP/GOÄ ab. In diesem Fall gibt es keinen organisatorischen Vorlauf.

Die Kosten für Coachings und Paartherapien werden in der Regel weder von gesetzlichen noch privaten Krankenversicherungen erstattet. Die Honorare werden individuell, in Abhängigkeit des Anliegens und der gewünschten Intensität, mit Ihnen vereinbart. Sprechen Sie uns gerne an!

Gerne stellen wir für ein auf Ihr Anliegen zugeschnittenes Programm zusammen. Kontaktieren Sie uns einfach mit Ihren Vorstellungen zu Themen, Dauer und geplantem Budget und wir machen Ihnen ein individuelles Angebot.